Kein Wechselunterricht für 5 und 6

Liebe Eltern,

leider haben wir soeben die Mitteilung erhalten, dass wir in der nächsten Woche noch keinen Wechselunterricht für die Jahrgangstufen 5 und 6 anbieten dürfen.

Ich zitiere aus dem Schreiben des Schulträger: “(…) Mit dem bereits ab dem heutigen Tage in Kraft getretenen vierten Bevölkerungsschutzgesetztes werden zudem sehr stringente Vorgaben für die Durchführung des Präsenzunterrichts an den Schulen gemacht. So ist jetzt per Bundesgesetz die Durchführung von Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildendenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Für Abschlussklassen und Förderschulen kann das Land abweichende Regelungen treffen. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist erst möglich, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 165 unterschritten wird. Die Untersagung tritt danach am übernächsten Tage außer Kraft. Insofern gibt es aufgrund dieser bundesgesetzlichen Regelungen derzeit für den Vogelsbergkreis keinen Spielraum für einen Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 – 6, so dass auch in der nächsten Woche weiterhin nur Distanzunterricht möglich ist.(…)” .

Bitte entschuldigen Sie dieses “hin und her”. Einerseits sind wir gehalten, Sie schnellstmöglich zu informieren, andererseits sind aber die Vorgaben die gestern noch galten heute häufig schon nicht mehr gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Röhrscheid


Jahrgänge 5 & 6 ab Montag im Wechselunterricht?

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

voraussichtlich kann ab Montag, dem 26.04. wieder Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6 stattfinden.

Ich zitiere hierzu die aktuelle Mitteilung des Schulträgers:

“(…) Das aktuell von der Bundesregierung eingebrachte Bevölkerungsschutzgesetz – das voraussichtlich schon am Wochenende in Kraft tritt – sieht Schulschließungen ab einem Inzidenzwert von 165 vor. Nach den heutigen Prognosen unseres Gesundheitsamtes werden wir im Vogelsbergkreis diesen Inzidenzwert aller Voraussicht nach zu Beginn der kommenden Woche unterschreiten.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt bitten wir Sie sich daher darauf einzustellen, dass ab dem kommenden Montag der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 – 6 aufgenommen werden kann. (…)”

Genauere Informationen erhalten Sie am morgigen Freitag.

Bitte denken Sie in jedem Fall an folgendes:
Die Präsenzbeschulung ist in jedem Fall nur mit einem negativen Coronatest möglich! Die angehängte Einwilligungserklärung muss von Ihnen unterschrieben werden und von den Schülerinnen und Schülern am ersten Präsenzschultag vorgelegt werden. Alternativ kann ein gültiger Corona-Test eines Testcenters vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Röhrscheid
Direktor

Ablaufdiagramm der Testung

Ablaufdiagramm

Einwilligungserklärung: Bitte ausdrucken, ausfüllen und zum nächsten Schulbesuch mitbringen

Einwilligungserklärung zum Download

Einwilligungserklaerung-1

Testanleitung

Testanleitung


Crona-Tests nach den Osterferien, Präsenz nur für 10R und 9H

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund der neuen Inzidenzlage wird die Beschulung nach den Osterferien wie folgt angeboten:

Klassen 5-10 im Distanzunterricht

– Abgangsklassen 10R und 9H im Präsenzunterricht

Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich nur auf dem Schulgelände aufhalten dürfen, sofern sie einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.

Sofern der Test in der Schule durchgeführt werden soll, muss die Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die keine Einwilligungserklärung oder kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen das Schulgelände umgehend verlassen. Ich zitiere aus dem Schreiben des Ministers:

“Neu ist, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung künftig nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist. Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule – volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus. Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden. (…) Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat, welche Sie von Ihrer Schule erhalten.”

Liebe Eltern, leider hält uns die Pandemie weiterhin fest im Griff und verlangt uns vieles ab. Ich hoffe, dass Sie dennoch ein paar schöne Ostertage verbringen konnten. Ich wünsche Ihnen gerade in dieser Zeit Optimismus und Durchhaltevermögen und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Röhrscheid

Ablaufdiagramm der Testung

Ablaufdiagramm

Einwilligungserklärung: Bitte ausdrucken, ausfüllen und zum nächsten Schulbesuch mitbringen

Einwilligungserklärung zum Download

Einwilligungserklaerung-1

Anschreiben an Eltern und Schüler*innen (12. April 2021)

Elternbrief

Testanleitung

Testanleitung


Wichtige Informationen des Schulleiters

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie wir gestern erfahren haben, dürfen wir ab dem 22.03.2021 alle Klassen im Wechselunterricht beschulen. Das bedeutet, dass auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10, die bisher im Distanzunterricht beschult wurden, ab diesem Zeitpunkt im täglichen Wechsel an der Ohmtalschule unterrichtet werden.

Dazu werden die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt (Gruppen 1 und 2). Der Unterricht wird nach dem derzeitigen Stundeplan erteilt. Sobald die Einteilung der Gruppen erfolgt ist, teilen wir Ihnen mit, an welchen Wochentagen welche Gruppe Präsenzunterricht hat.

An den Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler zu Hause arbeiten, erhalten diese Arbeitsaufträge. Eine Betreuung auf Distanz ist nicht möglich, da die Lehrkräfte Präsenzunterricht in der Schule erteilen.

Für die Abschlussklassen 9H und 10R findet der tägliche Präsenzunterricht wie bisher statt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 werden weiterhin im Wechselunterricht beschult.

Wir sind sehr froh, alle Kinder bald wieder in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Röhrscheid

Direktor O h m t a l s c h u l e


Rückkehr der Klassen 7 – 10 ab 22. März möglich!

Das Kultusministerium gibt grünes Licht für die Rückkehr der Klassen 7 bis 10 in den Wechselunterricht – vorbehaltlich der Inzidenzzahlen. Ab dem 22. März sollen die seit dem 16. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht ausgeschlossenen Jahrgänge wieder in die Schule kommen dürfen. Die Schulleitung der Ohmtalschule wird mit Hochdruck an der Verwirklichung der Rückkehr arbeiten und die Elternhäuser zeitnah über das weitere Vorgehen informieren.

Lesen Sie hier das aktuelle Elternanschreiben des Kultusministers vom 09. März 2021.


Unterricht in Klassen 5 und 6 ab 22. Februar

Liebe Eltern und Schüler*innen,

wir möchten Ihnen einige Regelungen mitteilen, die ab dem kommenden Montag (22. Februar 2021) bis auf Weiteres gelten werden.

  • Alle 5. und 6. Klassen werden von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer jeweils in zwei etwa gleichgroße Gruppen geteilt (Gruppe 1 und Gruppe 2). Selbstverständlich sollten hierbei Freundschaften berücksichtigt werden. In der Jahrgangsstufe 6 kann die Aufteilung auch – sofern sinnvoll – vor dem Hintergrund der Kurszugehörigkeit in Mathematik und Englisch erfolgen
  • Die Schüler/innen bleiben für die folgenden sechs Kalenderwochen verbindlich in der zugeteilten Gruppe; ein „Springen“ wegen persönlicher Gründe ist nicht vorgesehen.
  • Jede Gruppe kommt an jedem zweiten Tag in die Schule. An den Tagen im „Homeoffice“ sind gestellte Aufgaben zu erledigen oder der Unterricht nach- bzw. vorzubereiten. Es wird ausdrücklich nicht erwartet, dass Schüler/innen an den Tagen zu Hause per Messenger oder Audio-/Videokonferenz unterrichtet/ zugeschaltet werden.
  • Häusliche Arbeitsaufträge sollten sich auf die Hauptfächer beschränken.
  • Die Arbeit in der Schule erfolgt gemäß Stundenplan.
  • Laut Information des Hessischen Kultusministeriums ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin verpflichtend. Hier genügt eine „Alltagsmaske“, die allerdings täglich gewechselt werden muss. 

Der Präsenzunterricht der Klassen 5 und 6 ist wie folgt organisiert:

  • Die Regelung zum offenen Anfang in den Jahrgangsstufen 5 und 6 bleibt bestehen; um 7.30 Uhr werden die Klassentüren geöffnet.
  • Alle Schüler/innen begeben sich unmittelbar nach Ankunft in ihre Klassenräume.
  • Die Hausaufgabenbetreuung wird täglich in der 7. Stunde stattfinden.

Abschließend möchte ich Sie über die Aufsichtsregelung bis zu den Osterferien informieren.

  • Alle Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 verbringen ihre Pausen außerhalb des Gebäudes. Hierbei ist auf eine strikte Trennung der beiden Jahrgangsstufen zu achten.
  • Angekündigte Regenpausen finden in den Bereichen Pausenhalle/ Aula statt.
  • Genutzt werden ausschließlich die Pausenbereiche Roter Platz/ Hof A und Hof B. Die Cafeteria und die „Brötchenausgabe“ bleiben geschlossen.

Wir wünschen allen Beteiligten weiterhin viel Kraft für die kommenden Wochen und Gesundheit.

Die Schulleitung


NICHT ALLES, WAS MAN MIT DEM HANDY MACHEN KANN, IST ERLAUBT

Die zunehmende Digitalisierung ist fordernd und verführend zugleich. Schüler*innen teilen Bilder, Dateien, Videos usw. und wissen oftmals nicht, in welche Gefahren sie sich selbst oder auch andere bringen. Zuletzt ereilten uns Nachrichten über das sogenannte Zoombombing, also einer Fremdübernahme einer Videokonferenz mit dem Ziel, pornografische Inhalte abzuspielen oder Menschen zu beleidigen. Dies schockiert natürlich Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte.

Das “Netzwerk gegen Gewalt“ – u.a. eine Initiative des Hessischen Kultusministeriums – möchte Eltern bei der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützen. Dazu hat die Initiative einen Flyer „Medienkompetenz für Eltern“ mit wichtigen Informationen, und Ansprechpartnern herausgebracht. Lesen Sie selbst.

2021_Flyer_Medienkompetenz-fr-Eltern1


Gesamtschule des Vogelsbergkreises