Grundsätze der Ohmtalschule

Grundsätze der Ohmtalschule

Die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern und Gäste der Ohmtalschule bilden eine soziale Gemeinschaft, in der Lernen, Arbeiten und unterschiedliche Aktivitäten stattfinden. Damit dieses Zusammenleben gelingt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten. Festgelegt sind diese durch unsere Schulordnung einschließlich der Selbstverpflichtungserklärung sowie durch das Hessische Schulgesetz.  Die Klassenleitung bespricht die Schulordnung jährlich mit der Klasse.

Demokratisches Verhalten

Die Ohmtalschule versteht sich als demokratische Schule. Demokratie ist nichts Fertiges, sondern muss stets neu erarbeitet werden.

Sie entsteht durch partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinde im Sinne von offener Kommunikation und Transparenz bei Entscheidungen.

Demokratie erfordert: Eigen- und Mitverantwortung, Solidarität, Kooperation, Kritikfähigkeit und Toleranz. Dies ist nur möglich, wenn alle am Schulleben Beteiligten gemeinsame Verhaltensweisen praktizieren. Dazu ist es notwendig Vereinbarungen zu treffen und Regeln aufzustellen, damit …

  •  jeder sich wohlfühlen kann,
  • es gerecht zugeht,
  • man zusammenarbeiten kann,
  • Schwächere und alle, die in Not geraten, geschützt werden.

Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit anderer einschränkt.

Gewaltfreies Verhalten

Zunehmende Bereitschaft zur Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Erscheinung. Gewalt kann zum täglichen Erscheinungsbild an Schulen werden, wenn nicht alle Mitglieder der Schulgemeinde ihre Ursachen bekämpfen. Diese müssen  – nicht nur bei gegebenem Anlass – im Unterricht erörtert werden und es müssen Regeln zur Vermeidung von Gewalt erarbeitet und befolgt werden.

Gewaltfreies Verhalten soll im Unterricht aller Fächer erlernt und im Schulalltag praktiziert werden. Es muss deutlich werden, dass sich Gewalt sowohl körperlich als auch in Worten äußern kann.

Folgende Regeln gelten für alle Mitglieder der Schulgemeinde der Ohmtalschule:

  • Konflikte sind gewaltfrei zu lösen.
  • Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Aussehens, wegen körperlicher oder geistiger Unterschiede und seiner Ansichten, wenn sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in seiner Menschenwürde verletzt und von der Gemeinschaft ausgegrenzt werden.

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Selbstverpflichtung (Charta)

  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst respektvoll mit anderen um.
  2. Meine Meinung ist wichtig. Sie soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich mit anderen Meinungen auseinander,  versuche sie zu verstehen und toleriere sie.
  3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich so, dass auch andere keine Angst zu haben brauchen.
  4. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will Konflikte gewaltfrei lösen.
  5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohl fühlen kann. Dazu gehört für mich, anderen zu helfen und niemanden auszugrenzen.
  6. Ich möchte in einer sauberen und schönen Schule mit gepflegter Einrichtung leben und arbeiten und sie auch gestalten. Deshalb gehe ich selbst sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsgegenständen um.
  7. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Aufgaben für die Schulgemeinschaft.
  8. Ich möchte, dass umweltbewusst gehandelt wird. Ich gehe daher sorgsam mit Wasser, Energie und Müll um.
  9. Ich weiß, dass die genannten Vorstellungen und Wünsche nur in die Tat umgesetzt werden können, wenn Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Daher unterstütze ich diese Zusammenarbeit tatkräftig.

Ich verpflichte mich, diese Verhaltensweisen einzuhalten.

Datum Schüler/in

Wir erklären uns bereit, im Sinne der Selbstverpflichtung mit der Schule zusammenzuarbeiten.

Datum Erziehungsberechtigte/r

 

Gesamtschule des Vogelsbergkreises

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