Gebührenordnung (4)

Stand: April 2006

  1. Die Ausleihe von Medien aller Art ist kostenlos.
  2. Für die Ausleihe von audio-visuellen Materialien (CDs / CD-Roms / DVDs) benötigt man eine Ausleihberechtigung. Sie kostet einmalig den Betrag von 5 €.
  3. Bei verspäteter Rückgabe werden Säumnisgebühren fällig, 010 € pro Tag und pro Medium (0,50 € bei Nacht- oder Wochenendausleihe).
  4. Bei Mahnungen werden die Portokosten bzw. Telefonkosten auf die Säumnisgebühr aufgeschlagen.
  5. Die Benutzung der PCs ist für die Recherche (Buchsuche) kostenlos.
  6. Für die Benutzung des Bibliothekskopierers wird eine Gebühr erhoben, für eine Seite s/w-Druck 0,15 €.
  7. Für den Verlust von Medien werden pauschale Ersatzansprüche gestellt, die sich an der Höhe der Anschaffungskosten orientieren. Sie schwanken zwischen 5 und 40 € bzw. höher nach Anschaffungskosten.

Gesamtschule des Vogelsbergkreises