Regeln für den Schulalltag

… grundsätzlich

  1. Keine Schülerin, kein Schüler verlässt  das Schulgelände während des Schultages eigenmächtig.
  2. Eine Befreiung vom Unterricht ist grundsätzlich mindestens drei Wochen vorher und schriftlich bei der Klassenleitung oder dem Schulleiter unter der Angabe von Gründen zu beantragen.
  3. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  4. Beim Betreten des Schulgeländes ist das Handy auszuschalten und in der Tasche zu verstauen.
  5. Das Anfertigen und in Umlaufbringen von Ton- und Bildaufnahmen ist grundsätzlich verboten.
  6. Besucher der Ohmtalschule müssen sich im Sekretariat anmelden, der Besuch muss von einem Mitglied der Schulleitung genehmigt werden.
  7. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten, ebenso der Besitz, der Konsum und das in Umlaufbringen von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz.
  8. Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

… in den Pausen

Pausen sind für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte notwendige Erholungszeiten, die ein angemessenes Verhalten voraussetzen:

  1. In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler in die ausgewiesenen Pausenbereiche.
  2. Ballspielen ist für alle Schülerinnen und Schüler nur hinter der kleinen Turnhalle erlaubt.
  3. Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.
  4. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume und sind sauber zu hinterlassen.
  5. Die aufsichtführenden Lehrkräfte betreuen die Bereiche, für die sie eingeteilt sind.
  6. Die Reinhaltung der Gebäude- und Schulhofflächen ist die tägliche Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte. Der eingeteilte Ordnungsdienst wirkt unterstützend.
  7. Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsorte.
  8. Der Bereich um die Großsporthalle ist kein Pausengelände.

… während der Unterrichtszeit

  1. Für den Unterricht gelten insbesondere die von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern ausgearbeiteten und in den Klassenräumen ausgehängten Regeln. Jede Klasse kann eine ergänzende Klassenordnung aufstellen, die auf der Basis dieser Schulordnung gemeinsam das Verhalten im Klassenraum und während des Unterrichts regelt. Die Einrichtung eines Klassenrates ist erwünscht.
  2. Das Trainingsraumkonzept soll einen erfolgreichen und ungestörten Unterrichtsablauf ermöglichen.
  3. Zu allen Fach- und Medienräumen haben Schülerinnen und Schüler ohne Aufsicht keinen Zutritt.
  4. Während der Unterrichtszeit verhält sich jeder im Schulgebäude so leise, dass andere nicht gestört werden.
  5. Der Klassenraum darf nur nach Abmeldung bei der unterrichtenden Lehrkraft verlassen werden.

… in den Räumen

  1. Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind für die Sauberkeit der Räume, des Schulgebäudes und des Außenbereiches  verantwortlich.
  2. Beschädigungen und Verluste von Inventar sind sofort der Klassenleitung und dem Hausmeister zu melden.
  3. Für mutwillige und grob fahrlässige Zerstörungen und Beschädigungen haften die Eltern der Verursacher. Entsprechende Vorfälle sind von der Lehrkraft sofort unter Angabe von Zeugen schriftlich festzustellen.
  4. Die Lerngruppen warten nach den großen Pausen an einem vereinbarten Platz; sie werden dort von den Lehrkräften abgeholt.

… am Busbahnhof / … im Bus

  1. Den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkräfte der Ohmtalschule und der Grundschule ist Folge zu leisten.
  2. Die Schülerinnen und Schüler halten sich im Sicherheitsbereich auf.
  3. Die Schülerinnen und Schüler stellen sich beim Warten auf den Bus in einer Schlange an. Sie steigen mit der Schultasche in der Hand in den Bus ein und halten ihren Fahrausweis bereit. Grundschülern ist beim Einsteigen Vortritt zu gewähren
  4. Die Schülerinnen und Schüler benehmen sich dem Busfahrer/der Busfahrerin gegenüber freundlich und respektvoll, unterlassen Drängeleien und Sachbeschädigungen. Sicherheitseinrichtungen schützen Leben, diese müssen mit besonderer Sorgfalt behandelt werden.
  5. Schülerinnen und Schüler, die nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben, halten sich bis 12.25 Uhr im Schulgebäude oder auf dem Pausengelände der OTS auf. Erst danach dürfen sie zur Bushaltestelle gehen.

Schlussbemerkungen

Das Missachten getroffener Regeln und Vereinbarungen leitet pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen ein:

Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören insbesondere das Gespräch mit dem Schüler, mit dem Ziel, eine Änderung des Verhaltens zu erreichen, die Ermahnung, die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, den Schüler sein Fehlverhalten erkennen zu lassen, Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen u.a..

Ordnungsmaßnahmen regelt der Erlass.

Gesamtschule des Vogelsbergkreises

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