Stand: (10.3.2014)
1. Allgemeines
- Die Bibliothek steht der Öffentlichkeit Hombergs sowie der Lehrer- Schülerschaft der Ohmtalschule während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
- Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Schule und die Pausenhalle.
- Beim Betreten der Bibliothek sind Taschen (Ranzen/Aktentaschen/Einkaufstaschen) und Garderobe (Mäntel/Jacken) an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.
- Rauchen, Essen (einschließlich Kaugummis) und Trinken, sowie lautes Sprechen und Rennen sind in der Bibliothek nicht gestattet. Die Bibliothek ist ein Ruhe- und Arbeitsraum.
- Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
- Die Bibliothek arbeitet mit EDV. Alle persönlichen Daten von Benutzern/innen werden geschützt.
2. Ausleihe/Rückgabe von Medien
- Die Ausleihe und Rückgabe von Medien erfolgt während der offiziellen Öffnungszeiten der Bibliothek.
- Für die Ausleihe von AV-Materialien (z.B. CDs/CDRs/DVDs) benötigt man zusätzlich eine Ausleihberechtigung. Sie ist kostenpflichtig (vgl. Gebührenordnung).
- Die Ausleihe von Medien aller Art ist kostenlos.
- Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen (AV-Material 1 Woche). Sie kann verlängert werden. Dazu müssen die Medien vorgelegt werden. Bei AV-Medien ist keine Verlängerung möglich.
- Bücher können in angemessener Menge entliehen werden, AV-Material nur bis maximal 2 Stück.
- Bei verspäteter Rückgabe werden Gebühren fällig.
- Die Ausleihe von Lexika ist als Wochenend- oder Nachtausleihe möglich.
- Medien aus dem Bereich Unterrichtsmaterial (gelbes Etikett) werden nur an Lehrkräfte der Ohmtalschule ausgeliehen.
- Bücher mit CDs werden nur mit AV-Berechtigung ausgeliehen.
- Die Benutzung der PC-Arbeitsplätze erfolgt nur nach Absprache im Vormittagsbereich zu Unterrichtszwecken mit Lehrkräften. Zum Abspeichern von Computerdaten dürfen nur USB-Sticks verwendet werden.
3. Behandlung von Bibliothekseigentum
- Alle Bibliotheksbenutzer/innen sind verpflichtet, das Bibliothekseigentum sorgfältig zu behandeln.
- Beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum der Bibliothek muss in angemessener Höhe ersetzt werden. Dazu kommt eine Einarbeitungsgebühr. Beschädigtes Material ist in Höhe der Instandsetzungskosten zu begleichen.
4. Auflösung des Benutzungsanspruchs
- Alle Benutzer/innen erkennen diese Benutzungsordnung an.
- Personen, die gegen diese Bibliotheksordnung verstoßen, können von der weiteren Benutzung der Bibliothek befristet oder ganz ausgeschlossen werden.