Benutzungssordnung

Stand: (10.3.2014)

1. Allgemeines

  1. Die Bibliothek steht der Öffentlichkeit Hombergs sowie der Lehrer- Schülerschaft der Ohmtalschule während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
  2. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Schule und die Pausenhalle.
  3. Beim Betreten der Bibliothek sind Taschen (Ranzen/Aktentaschen/Einkaufstaschen) und Garderobe (Mäntel/Jacken) an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.
  4. Rauchen, Essen (einschließlich Kaugummis) und Trinken, sowie lautes Sprechen und Rennen sind in der Bibliothek nicht gestattet. Die Bibliothek ist ein Ruhe- und Arbeitsraum.
  5. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
  6. Die Bibliothek arbeitet mit EDV. Alle persönlichen Daten von Benutzern/innen werden geschützt.

 2. Ausleihe/Rückgabe von Medien

  1. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien erfolgt während der offiziellen Öffnungszeiten der Bibliothek.
  2. Für die Ausleihe von AV-Materialien (z.B. CDs/CDRs/DVDs) benötigt man zusätzlich eine Ausleihberechtigung. Sie ist kostenpflichtig (vgl. Gebührenordnung).
  3. Die Ausleihe von Medien aller Art ist kostenlos.
  4. Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen (AV-Material 1 Woche). Sie kann verlängert werden. Dazu müssen die Medien vorgelegt werden. Bei AV-Medien ist keine Verlängerung möglich.
  6. Bücher können in angemessener Menge entliehen werden, AV-Material nur bis maximal 2 Stück.
  7. Bei verspäteter Rückgabe werden Gebühren fällig.
  8. Die Ausleihe von Lexika ist als Wochenend- oder Nachtausleihe möglich.
  9. Medien aus dem Bereich Unterrichtsmaterial (gelbes Etikett) werden nur an Lehrkräfte der Ohmtalschule ausgeliehen.
  10. Bücher mit CDs werden nur mit AV-Berechtigung ausgeliehen.
  11. Die Benutzung der PC-Arbeitsplätze erfolgt nur nach Absprache im Vormittagsbereich zu Unterrichtszwecken mit Lehrkräften. Zum Abspeichern von Computerdaten dürfen nur USB-Sticks verwendet werden.

3. Behandlung von Bibliothekseigentum

  1. Alle Bibliotheksbenutzer/innen sind verpflichtet, das Bibliothekseigentum sorgfältig zu behandeln.
  2. Beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum der Bibliothek muss in angemessener Höhe ersetzt werden. Dazu kommt eine Einarbeitungsgebühr. Beschädigtes Material ist in Höhe der Instandsetzungskosten zu begleichen.

4. Auflösung des Benutzungsanspruchs

  1. Alle Benutzer/innen erkennen diese Benutzungsordnung an.
  2. Personen, die gegen diese Bibliotheksordnung verstoßen, können von der weiteren Benutzung der Bibliothek befristet oder ganz ausgeschlossen werden.

 

Gesamtschule des Vogelsbergkreises

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