Umsetzung der Bundesnotbremse

Eine Änderung der Beschulungsform ist aufgrund der konstanten Inzidenzwerte in greifbare Nähe gerückt. Eine Verlautbarung des HKMs/Schulamtes wird für Freitag erwartet.

Seit dem 24. April ist die sog. Notbremse des Bundes in Kraft. Dies bedeutet, dass der Unterricht an Schulen entsprechend der Inzidenzwerte klar geregelt ist. Die Entscheidung über die Form der Beschulung – Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht – wird der Ohmtalschule vom Schulamt mitgeteilt; die Ohmtalschule selbst hat hier keine Entscheidungsbefugnis. Die Schulleitung der Ohmtalschule informiert die Sorgeberechtigten unmittelbar nach einer Änderung per E-Mail in IServ und Veröffentlichungen auf der Homepage.

Die folgende Darstellung soll die Regelung für die Schulen übersichtlich zusammenfassen:

Notbremse des Bundes

InzidenzJg. 5 & 6Jg. 7 - 109H und 10R
bis 100WechselunterrichtWechselunterrichtPräsenzunterricht
100 bis 165WechselunterrichtWechselunterrichtWechselunterricht
über 165DistanzunterrichtDistanzunterrichtWechselunterricht