Gefahren im Internet – Eltern gefordert

Eltern bei Medienerziehung stark gefordert

Kriminalhauptkommissar Marco Hohmann vom Polizeipräsidium Osthessen referierte am vergangenen Donnerstag in der Aula der Ohmtalschule vor über 120 Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften über Gefahren im Internet.

In seinem Vortrag ging der Präventionsbeamte auf die aktuelle Gefährdungslage im Internet, jugendgefährdende Seiten, Chatrooms, soziale Netzwerke, Cybermobbing ein und beschrieb insbesondere die wichtige und verantwortungsvolle Rolle der Eltern bei der Medienerziehung.

Internet und Handy stellen die zweitbeliebteste Freizeitaktivität der Jugendlichen in Deutschland dar, nur das Treffen mit Freunden ist ihnen wichtiger. Sie verbringen im Durchschnitt etwa 7,5 Stunden täglich vor Computer, Handy und Fernsehen; sie chatten und tauschen sich aus, spielen Computerspiele, schauen Videos, laden Musikvideos herunter und recherchieren im Internet für die Schule. In all diesen Betätigungsfeldern lauern auf die Jugendlichen Gefahren, in Fallen zu geraten, zu Opfern oder Tätern zu werden. Daher ist die Rolle der Eltern bei der Medienerziehung besonders wichtig.

Herr Hohmann fordert die Eltern auf, sich selbst auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, damit Sie selbst die Gefahren einschätzen und in Gesprächen mit ihren Schützlingen strafrechtlich relevantes Handeln thematisieren  können. Zudem sollen sie ihre Kinder dafür sensibilisieren, verantwortungsbewusst mit den eigenen persönlichen Daten und persönlicher Daten anderer umzugehen. Der Router des heimischen WLAN-Netzes ist mit einer Zeitbeschränkung zu belegen.

Eltern haben eine Belehrungs- und Prüfungspflicht, Eltern haften für die Fehler ihrer Kinder. Dies impliziert, dass Eltern und Kinder stets in Kontakt sein müssen und zwischen ihnen ein gesundes Vertrauensverhältnis besteht, so dass Kommunikation und Kontrolle stets möglich ist. Eltern sollen Computer und Smartphone in regelmäßigen Abständen kontrollieren und besuchte Seiten prüfen. Gefahren lauern insbesondere, wenn sich Kinder in Suizid-, Borderline- oder Pro-Ana-Foren bewegen. Auch in Chatrooms ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Bei 5 von 10 Kontakten geht  es um die Anbahnung sexuellen Missbrauchs, 97% aller Pädo-Sexueller versuche den Erstkontakt über das Internet zu bekommen. In einer Umfrage zur sexuellen Belästigung im Internet gab die Hälfte der Mädchen an, bereits belästigt worden zu sein. Jedoch haben nur 8% der Mädchen ihren Eltern von dieser Belästigung erzählt.

Die sogenannten “Sozialen Netzwerke” sind Plattformen zur Selbstdarstellung. Jeder der Nutzer haftet dabei für die eingestellten Inhalte. Nicht selten stößt die Polizei auf rechtswidrige Inhalte aus den Bereichen des Rechts- und Links-Extremismus und der Pornographie: Hakenkreuze und verherrlichende  Hitler-Äußerungen, selbst gedrehte Kinderpornos veranlassen die Polizei zu Ermittlungen. Facebook ermöglicht den Abruf einer Kopie der alten Kontaktdaten wie Chats, gelöschter Bilder, Videos und Nachrichten. Der Kriminalpolizist empfiehlt den Eltern die Möglichkeit zum Abrufen dieser alten Daten. Auch müssen sie sich davon überzeugen, dass sich keine widerrechtlich veröffentlichen Videos oder Bilder auf der Seite befinden.

Beim Cybermobbing geht es um zielgerichtetes Beleidigen, Belästigen, Beschimpfen, Gerüchte verbreiten, Bloßstellen,  Auftreten unter falscher Identität oder offenes Androhen von Gewalt. Die Opfer sind den Tätern 24 Stunden täglich ausgesetzt, dies verursacht enormen psychischen oder körperlichen Stress und letztendlich Vereinsamung und Lebensmüdigkeit. Herr Hohmann rät daher den Betroffenen auf beleidigende Postings nicht zu reagieren, den Ignore-Button zu benutzen, sich unerreichbar zu machen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen finden Rat bei Eltern, Lehrkräften und Polizei, die  Einleitung rechtlicher Schritte sollte veranlasst werden. Wichtig ist, dass man die Beweise durch Ausdrucken oder Speichern der verletzenden Beiträge sichert.

Der Schaden durch Sexting ist irreparabel. Sexting ist ein Trend, beim dem es um die Weitergabe von selbst gemachten Erotikbildern des eigenen Körpers geht. Jugendliche werden von vermeindlichen Freunden aufgefordert, von sich selbst diese Art von Fotos zu machen. Hat das Opfer diese Fotos versendet, so verliert es die Kontrolle über deren Weitergabe. Zumeist werden die Fotos dann unwissentlich in sozialen Netzwerken oder per Datenaustauschdiensten weiter gereicht. Nach § 201a des Strafgesetzbuches wird in diesen Fällen der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, dieses kann mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden.

Nachrichtenaustauschdienste wie WhatsApp können vor allem für Kinder und Jugendliche einen hohen Stressfaktor darstellen. Problematisch ist die Anwesenheit in mehreren Gruppen, weit mehr als 100 Nachrichten müssen bewältigt werden. Zudem zeigen die Nutzer hohe Abhängigkeitssymptome, man möchte schließlich immer auf dem Laufenden sein. Daher empfiehlt der Präventionsbeamte, dass Jugendliche nicht in mehr als zwei Gruppen sein sollten und das Smartphone ab 18 Uhr ausgeschaltet und außerhalb des Kinderzimmers verwahrt wird. Die Geschäftsbedingungen dieses Dienstes erlauben die Nutzung des Programms aufgrund des Gefährdungspotential erst für 16-jährige. Daher sollten Vereine und Schulen auf diese Art von Apps verzichten.

Zeitungsartikel Alsfelder Allgemeine

Zeitungsartikel Oberhessische Zeitung