Alle Beiträge von Peter Drößler

Haupt- und Realschulzweigleiter Mitglied im Vorstand des Fördervereins der Ohmtalschule

Präsenzunterricht für alle ab Donnerstag, dem 27. Mai

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Staatliche Schulamt hat uns soeben folgendes mitgeteilt:

” (…) Am kommenden Donnerstag, den 27.Mai 2021 gilt für die Schulen im Vogelsbergkreis nach dem Leitfaden „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ folgendes: Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb:
Unter Einhaltung besonderer landesweit geltender Hygienevorgaben findet Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in gewohnter Weise im Klassen- bzw. Kursverband statt. Die Stundentafel wird vollständig abgedeckt.”

Somit dürfen wir ab übermorgen (Donnerstag, dem 27.05.2021) wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in der Ohmtalschule unterrichten!

Weiterhin gilt, dass sich alle Schülerinnen und Schüler mittels eines Antigen-Schnelltest in der Schule testen müssen. Auf den Test kann verzichtet werden, wenn eine gültige Bescheinigung eines Testcenters vorgelegt wird. Auch die Pflicht einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen, besteht weiter.

Ich freue mich sehr, dass wir einen Schritt weiter auf dem Weg in die Normalität sind.

Mit freundlichen Grüßen

C. Röhrscheid
Direktor


Präsenzunterricht möglich

Liebe Eltern,

überraschend haben uns heute neue Regelungen des Kultusministerium erreicht, die ich Ihnen hiermit weiterleite. Wichtig ist, dass sofern im Vogelsbergkreis die Inzidenz auch in den nächsten Tagen unter 100 bleibt, bereits ab Montag, dem 17.05. die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 und der Klassen 10R und 09H vollständig in Präsenz unterrichtet werden dürfen. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-10 werden die nächsten zwei Wochen weiterhin in der Form des Wechselunterrichtes beschult werden.

Unverändert gilt, dass nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, die Schule besuchen dürfen. Sofern die entsprechende Erklärung vorliegt, findet der Schnelltest unter Anleitung wie bisher in der Schule statt.

Mit freundlichen Grüßen
C. Röhrscheid
Direktor


JUHU! 7, 8, 9 und 10 ab Donnerstag im Wechselunterricht

Liebe Eltern,

da die Inzidenz im Vogelsbergkreis nun weiterhin unter 165 liegt, dürfen ab Donnerstag, dem 06.05. auch die Klassen 7-10 im Wechselunterricht beschult werden. Am Donnerstag starten alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppen 2 mit dem Präsenzunterricht. Am Freitag folgen die Gruppen 1. Der Unterricht setzt sich dann im täglichen Wechsel fort. (siehe angehängte Übersicht)

HP_02_Wechselunterricht-Woche-18-28

Alle Schülerinnen und Schüler müssen vor dem ersten Schulbesuch – wie schon mehrfach mitgeteilt – eine Schnelltest durchführen. Damit der Test durchgeführt werden kann, muss die unterschriebene entsprechende Erklärung vorliegen . Liegt die Erklärung nicht vor, müssen die Schülerinnen und Schüler umgehend von den Eltern abgeholt werden. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten Sie bereits jetzt ein Foto oder einen Scan des Dokumentes an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin per Email senden. Das Originalschreiben muss aber auf jeden Fall später in der Schule abgegeben werden.

Einwilligungserklärung zum Download

HP_01_Einwilligungserklaerung

Der Schüler-Selbsttest kann auch durch eine Bescheinigung eines Testcenters über ein negatives Testergebnis ersetzt werden. Diese Bescheinigung darf aber nicht älter als 72 Stunden sein. Der Test muss also spätestens nach drei Tagen wiederholt werden.

Ich freue mich darauf noch diese Woche wieder alle Schülerinnen und Schüler in der Schule begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüße

C. Röhrscheid
Direktor


Jahrgänge 5 und 6 sowie 9H und 10R ab Montag im Wechselunterricht

Liebe Eltern,

da die Inzidenz im Vogelsbergkreis nun an fünf Werktagen hintereinander unter 165 liegt, dürfen ab Montag die Jahrgangsstufen 5 und 6 im Wechselunterricht beschult werden. Am Montag starten jeweils die Gruppen 1, am Dienstag die Gruppen 2. Der Unterricht setzt sich dann im täglichen Wechsel fort. (siehe angehängte Übersicht)
Sollte auch am Montag (3.5.) und Dienstag (4.5.) kommender Woche die Inzidenz weiter unter 165 bleiben, so dürfen voraussichtlich ab Donnerstag auch die restlichen Klassen im Wechselunterricht beschult werden. Die Entscheidung wird letztendlich vom Staatlichen Schulamt getroffen. Am Donnerstag starten in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppen 2 mit dem Präsenzunterricht. Am Freitag folgen die Gruppen 1. Der Unterricht setzt sich dann im täglichen Wechsel fort.

HP_02_Wechselunterricht-Woche-18-28

Alle Schülerinnen und Schüler müssen vor dem ersten Schulbesuch – wie schon mehrfach mitgeteilt – eine Schnelltest durchführen. Damit der Test durchgeführt werden kann, muss die unterschriebene entsprechende Erklärung vorliegen (siehe unten). Liegt die Erklärung nicht vor müssen die Schülerinnen und Schüler umgehend von den Eltern abgeholt werden. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten Sie bereits jetzt ein Foto oder einen Scan des Dokumentes an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin per Email senden. Das Originalschreiben muss aber auf jeden Fall später in der Schule abgegeben werden.

Der Schüler-Selbsttest kann auch durch eine Bescheinigung eines Testcenters über ein negatives Testergebnis ersetzt werden. Diese Bescheinigung darf aber nicht älter als 72 Stunden sein. Der Test muss also spätestens nach drei Tagen wiederholt werden.

Ich hoffe sehr, dass nächste Woche jetzt endlich wieder für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht angeboten werden kann.

Mit freundlichen Grüße

C. Röhrscheid
Direktor

Einwilligungserklärung zum Download

HP_01_Einwilligungserklaerung


Umsetzung der Bundesnotbremse

Eine Änderung der Beschulungsform ist aufgrund der konstanten Inzidenzwerte in greifbare Nähe gerückt. Eine Verlautbarung des HKMs/Schulamtes wird für Freitag erwartet.

Seit dem 24. April ist die sog. Notbremse des Bundes in Kraft. Dies bedeutet, dass der Unterricht an Schulen entsprechend der Inzidenzwerte klar geregelt ist. Die Entscheidung über die Form der Beschulung – Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht – wird der Ohmtalschule vom Schulamt mitgeteilt; die Ohmtalschule selbst hat hier keine Entscheidungsbefugnis. Die Schulleitung der Ohmtalschule informiert die Sorgeberechtigten unmittelbar nach einer Änderung per E-Mail in IServ und Veröffentlichungen auf der Homepage.

Die folgende Darstellung soll die Regelung für die Schulen übersichtlich zusammenfassen:

Notbremse des Bundes

InzidenzJg. 5 & 6Jg. 7 - 109H und 10R
bis 100WechselunterrichtWechselunterrichtPräsenzunterricht
100 bis 165WechselunterrichtWechselunterrichtWechselunterricht
über 165DistanzunterrichtDistanzunterrichtWechselunterricht


Kein Wechselunterricht für 5 und 6

Liebe Eltern,

leider haben wir soeben die Mitteilung erhalten, dass wir in der nächsten Woche noch keinen Wechselunterricht für die Jahrgangstufen 5 und 6 anbieten dürfen.

Ich zitiere aus dem Schreiben des Schulträger: “(…) Mit dem bereits ab dem heutigen Tage in Kraft getretenen vierten Bevölkerungsschutzgesetztes werden zudem sehr stringente Vorgaben für die Durchführung des Präsenzunterrichts an den Schulen gemacht. So ist jetzt per Bundesgesetz die Durchführung von Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildendenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Für Abschlussklassen und Förderschulen kann das Land abweichende Regelungen treffen. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist erst möglich, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 165 unterschritten wird. Die Untersagung tritt danach am übernächsten Tage außer Kraft. Insofern gibt es aufgrund dieser bundesgesetzlichen Regelungen derzeit für den Vogelsbergkreis keinen Spielraum für einen Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 – 6, so dass auch in der nächsten Woche weiterhin nur Distanzunterricht möglich ist.(…)” .

Bitte entschuldigen Sie dieses “hin und her”. Einerseits sind wir gehalten, Sie schnellstmöglich zu informieren, andererseits sind aber die Vorgaben die gestern noch galten heute häufig schon nicht mehr gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Röhrscheid


Jahrgänge 5 & 6 ab Montag im Wechselunterricht?

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

voraussichtlich kann ab Montag, dem 26.04. wieder Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6 stattfinden.

Ich zitiere hierzu die aktuelle Mitteilung des Schulträgers:

“(…) Das aktuell von der Bundesregierung eingebrachte Bevölkerungsschutzgesetz – das voraussichtlich schon am Wochenende in Kraft tritt – sieht Schulschließungen ab einem Inzidenzwert von 165 vor. Nach den heutigen Prognosen unseres Gesundheitsamtes werden wir im Vogelsbergkreis diesen Inzidenzwert aller Voraussicht nach zu Beginn der kommenden Woche unterschreiten.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt bitten wir Sie sich daher darauf einzustellen, dass ab dem kommenden Montag der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 – 6 aufgenommen werden kann. (…)”

Genauere Informationen erhalten Sie am morgigen Freitag.

Bitte denken Sie in jedem Fall an folgendes:
Die Präsenzbeschulung ist in jedem Fall nur mit einem negativen Coronatest möglich! Die angehängte Einwilligungserklärung muss von Ihnen unterschrieben werden und von den Schülerinnen und Schülern am ersten Präsenzschultag vorgelegt werden. Alternativ kann ein gültiger Corona-Test eines Testcenters vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Röhrscheid
Direktor

Ablaufdiagramm der Testung

Ablaufdiagramm

Einwilligungserklärung: Bitte ausdrucken, ausfüllen und zum nächsten Schulbesuch mitbringen

Einwilligungserklärung zum Download

Einwilligungserklaerung-1

Testanleitung

Testanleitung


Crona-Tests nach den Osterferien, Präsenz nur für 10R und 9H

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aufgrund der neuen Inzidenzlage wird die Beschulung nach den Osterferien wie folgt angeboten:

Klassen 5-10 im Distanzunterricht

– Abgangsklassen 10R und 9H im Präsenzunterricht

Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich nur auf dem Schulgelände aufhalten dürfen, sofern sie einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.

Sofern der Test in der Schule durchgeführt werden soll, muss die Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die keine Einwilligungserklärung oder kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen das Schulgelände umgehend verlassen. Ich zitiere aus dem Schreiben des Ministers:

“Neu ist, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung künftig nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist. Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule – volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus. Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden. (…) Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat, welche Sie von Ihrer Schule erhalten.”

Liebe Eltern, leider hält uns die Pandemie weiterhin fest im Griff und verlangt uns vieles ab. Ich hoffe, dass Sie dennoch ein paar schöne Ostertage verbringen konnten. Ich wünsche Ihnen gerade in dieser Zeit Optimismus und Durchhaltevermögen und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Röhrscheid

Ablaufdiagramm der Testung

Ablaufdiagramm

Einwilligungserklärung: Bitte ausdrucken, ausfüllen und zum nächsten Schulbesuch mitbringen

Einwilligungserklärung zum Download

Einwilligungserklaerung-1

Anschreiben an Eltern und Schüler*innen (12. April 2021)

Elternbrief

Testanleitung

Testanleitung


Wichtige Informationen des Schulleiters

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie wir gestern erfahren haben, dürfen wir ab dem 22.03.2021 alle Klassen im Wechselunterricht beschulen. Das bedeutet, dass auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10, die bisher im Distanzunterricht beschult wurden, ab diesem Zeitpunkt im täglichen Wechsel an der Ohmtalschule unterrichtet werden.

Dazu werden die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt (Gruppen 1 und 2). Der Unterricht wird nach dem derzeitigen Stundeplan erteilt. Sobald die Einteilung der Gruppen erfolgt ist, teilen wir Ihnen mit, an welchen Wochentagen welche Gruppe Präsenzunterricht hat.

An den Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler zu Hause arbeiten, erhalten diese Arbeitsaufträge. Eine Betreuung auf Distanz ist nicht möglich, da die Lehrkräfte Präsenzunterricht in der Schule erteilen.

Für die Abschlussklassen 9H und 10R findet der tägliche Präsenzunterricht wie bisher statt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 werden weiterhin im Wechselunterricht beschult.

Wir sind sehr froh, alle Kinder bald wieder in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Röhrscheid

Direktor O h m t a l s c h u l e