Mit dem neuen Hygieneplan regelt das Hessische Kultusministerium den Umgang mit dem Corona-Virus ab dem 2. Mai 2022 an den Schulen in Hessen. Die wesentlichen Änderungen wurden in der Vorbemerkung zusammengefasst:
„Dieser Rahmen-Hygieneplan bezieht sich auf das Schulgebäude und das zur Schule gehörende Schulgelände. Der Rahmen-Hygieneplan bezieht sich außerdem auf Räumlichkeiten außerhalb des Schulgeländes, in denen in schulischer Verantwortung ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote durchgeführt werden, sowie auf Orte, an denen sons- tige schulische Veranstaltungen stattfinden.
Er ist mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgestimmt und wird – soweit erforderlich – an die jeweilige Pandemiesituation angepasst.
Der vorliegende Hygieneplan ersetzt den Hygieneplan vom 8. November 2021 und gilt ab dem 2. Mai 2022. Er wurde in allen Kapiteln und Anlagen grundlegend über- arbeitet und enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich; gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.
- Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
- Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
- Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Außerdem beinhaltet der Hygieneplan Hinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
- Ferner werden mit ihm verschiedene Erlasse aufgehoben.
- Erfreulicherweise können mit dem Wegfall der Testvorgaben auch die Dokumentationspflichten für die Schulen gelockert werden.“
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(Quelle: HKM, Hygieneplan 10.0, 8. April 2022)
Lesen Sie hier den gesamten Hygieneplan des HKM..